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   OVG Nordrhein-Westfalen, 11.04.1991 - 12 A 590/88   

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https://dejure.org/1991,10002
OVG Nordrhein-Westfalen, 11.04.1991 - 12 A 590/88 (https://dejure.org/1991,10002)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 11.04.1991 - 12 A 590/88 (https://dejure.org/1991,10002)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 11. April 1991 - 12 A 590/88 (https://dejure.org/1991,10002)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Städtischer Schlachthof; Veterinärdirektor; Versetzung in den einstweiligen Ruhestand; Anforderungen an die Versetzung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 1991, 1210
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • VG Düsseldorf, 31.10.2007 - 13 L 1735/07

    Einwendungen gegen die Setzungen eines Anreizes zur Versetzung in den

    Zum öffentlichen Interesse des § 39 LBG Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein- Westfalen, Urteil vom 11. April 1991 - 12 A 590/88 -, juris.

    Insoweit sei klargestellt, dass die Nicht-Existenz einer Versetzungsmöglichkeit eine gesetzliche Tatbestandsvoraussetzung des § 39 LBG ist, Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 11. April 1991 - 12 A 590/88 -, juris; Schütz/Maiwald, Beamtenrecht des Bundes und der Länder, Teil C, § 39 Rn. 19; Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht - GKÖD, Teil 2a, K § 36a Rn. 4, zu deren Prüfung der Antragsgegner auch im Rahmen des Anreizsystems gezwungen ist.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.10.2010 - 6 A 2142/08

    Anspruch eines Beamten auf ermessensfehlerfreie Entscheidung nach Maßgabe der vom

    vgl. dazu OVG NRW, Urteil vom 11. April 1991 - 12 A 590/88 -, DVBl. 1991, 1210, sowie Beschluss vom 25. Februar 2008 - 6 B 1896/07 -, DVBl. 2008, 599.
  • VG Bremen, 31.10.2003 - 6 V 1583/03

    Veränderung des Einsatzortes einer Bundesbeamtin innerhalb einer privatrechtichen

    Innerhalb des Dienstrechts, und hier in bezug auf die Gestaltung der Beziehungen zwischen dem Dienstherrn und dem Beamten, wird dieser Begriff durch den besonderen Zweck geprägt, einerseits die Freiheit des Dienstherrn zu gewährleisten, die innerbehördlichen Maßnahmen zu treffen, die zur Erhaltung und Gewährleistung der Funktion der öffentlichen Verwaltung unerlässlich sind, andererseits die Abgrenzung der Rechtsstellung des Beamten gegenüber den über die konkrete Arbeitszuteilung wesentlich hinausgehenden Eingriffen zu ermöglichen (so BVerwG, Urt. v. 24.1.1991 - 2 C 16/88 = BVerwGE 87, 310 ff. = Buchholz 237.7 § 28 NWLBG Nr. 8; ebenso OVG Münster Urt. v. 11.4.1991 - 12 A 590/98 = DVBl. 1991, 1210).
  • VG Aachen, 16.07.2009 - 1 K 1885/08
    Vgl. OVG NRW, Urteil vom 11. April 1991 - 12 A 590/88 -, juris Rn. 6; VG Düsseldorf, Beschluss vom 31. Oktober 2007 - 13 L 1735/07 -, juris Rn. 21 ff., m.w.N.
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